Evil open WLAN
Mittwoch, den 21. Mai 2008Bisher war es immer noch ein Graubereich, ein offenes WLAN zu verwenden, jedoch ist dies mit dem Entscheid des Amtsgerichts Wuppertal ein Verstoß gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und ebenso gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Somit macht man sich gemäß § 148 TKG strafbar. Für weniger Technischaffine kann das ein echtes Problem werden, denn [...]



