Evil open WLAN

Bisher war es immer noch ein Graubereich, ein offenes WLAN zu verwenden, jedoch ist dies mit dem Entscheid des Amtsgerichts Wuppertal ein Verstoß gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und ebenso gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Somit macht man sich gemäß § 148 TKG strafbar. Für weniger Technischaffine kann das ein echtes Problem werden, denn Rechner wählen sich schon mal willkürlich in ein anderes offnes Netz ein, falls die Qualität grad eine bessere ist. Demnächst also immer brav das WLAN abstellen, wenn man unterwegs ist und sich hinterher noch aus Versehen in ein fremdes WLAN einwählt.
Am besten auch beim Spazieren nicht in Fenster schauen und andere Menschen beobachten oder sich die Innenausstattung anschauen, wer weiß, wo gegen man da verstößt…

Ausnahmen sind sicherlich, und das wird die Frauen unter uns freuen, Schaufenster. Die darf frau auch weiterhin ohne Hintergedanken betrachten. Obwohl,… Hintergedanken sind okay. Falls dann aber das Geschäft geschlossen und Zuhause kein Internet vorhanden ist, nicht in ein offenes WLAN einloggen, sondern lieber warten bis das Geschäft wieder geöffnet hat…

Wir wollen uns noch kurz bei allen für das nette Beisammensein im Café Forum bedanken. Besonders haben wir uns über diese folgende liebe Xing Statusmeldung gefreut :)

2 Reaktionen zu “Evil open WLAN”

  1. Online Marketing Consultant

    Interessant, das wusste ich bis jetzt gar nicht. Ich dachte immer, die Schuld liegt beim WLAN-”Besitzer” und nicht bei dem der sich einwählt.

    Danke für die Info!

  2. Bianca *BB* Jacobi

    Jaiii, Martin du Schleimer ;)

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